Photovoltaik vom Meisterbetrieb · Magdeburg

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DKZ-Solar
Älteres Ziegeldach mit blauen polykristallinen Solarmodulen aus den 2000er-Jahren und einem kleinen Feld neuer schwarzer Module daneben

Photovoltaik · Bestandsanlagen

PV-Anlage nach 20 Jahren: Was tun nach dem EEG-Ende?

Für Photovoltaikanlagen, die 2006 in Betrieb gingen, endet die EEG-Vergütung am 31. Dezember 2026. In Sachsen-Anhalt betrifft das 903 laufende Anlagen, bis Ende 2032 folgen 16.441 weitere. Abschalten muss niemand: Ab dem 1. Januar zahlt der Netzbetreiber automatisch weiter, allerdings nur noch den Jahresmarktwert Solar abzüglich eines Abzugs. Mit den Werten für 2025 waren das 3,793 Cent je Kilowattstunde; Dachanlagen bis 30 kW aus dem Jahr 2006 bekamen bisher 51,80 Cent. Dieser Ratgeber zeigt die Zahlen für Sachsen-Anhalt, rechnet Volleinspeisung gegen Eigenverbrauch und erklärt Check, Meldungen und Steuer. Stand 29.10.2026.

· 13 Min. Lesezeit

  • Nichts tun ist erlaubt: Der Netzbetreiber nimmt den Strom bis Ende 2032 weiter ab und zahlt den Jahresmarktwert Solar, höchstens 10 ct/kWh, minus Abzug.
  • Abzug 2027: 0,601 ct/kWh, mit intelligentem Messsystem die Hälfte. Für 2025 bekamen Ü20-Anlagen 3,793 ct/kWh.
  • 875 der 903 Anlagen aus 2006 in Sachsen-Anhalt sind als Volleinspeisung eingetragen. Umstellen auf Eigenverbrauch kostet laut Verbraucherzentrale ab etwa 200 €.
Das ist der aktuelle Stand.
Stand 29.10.2026: Die Regeln für ausgeförderte Anlagen gelten nach dem EEG 2023. Die EEG-Novelle 2027 (Drucksache 21/7867) berät der Bundestag noch; was sie für Ü20-Anlagen ändert, ergänzen wir nach dem Beschluss. Den Jahresmarktwert Solar 2027 veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber erst Anfang 2028.
In diesem Beitrag

Wann endet die EEG-Vergütung für Ihre PV-Anlage?

Für Anlagen aus 2006 gilt das EEG 2004: Die Vergütung läuft für 20 Kalenderjahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres (§ 12 Abs. 3 EEG 2004) und endet am 31. Dezember. Eine Anlage, die 2006 ans Netz ging, bekommt die EEG-Vergütung also bis zum 31.12.2026, egal ob sie im Januar oder im Dezember angeschlossen wurde.Quellen: Bundesgesetzblatt I 2004 S. 1918 · EEG 2004, § 11 (57,4 ct/kWh für Gebäudeanlagen bis 30 kW, ab 2005 jährlich 5 % weniger) und § 12 Abs. 3 (Vergütungsdauer) – PDF bei der Clearingstelle EEG|KWKG · Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026)

Wie stark die Welle in den nächsten Jahren wächst, zeigt das Marktstammdatenregister: In Sachsen-Anhalt laufen aus dem Jahrgang 2006 noch 903 Anlagen, aus 2007 sind es 1.039, aus 2012 schon 3.823. Bis Ende 2032 erreichen 17.344 heute laufende Anlagen mit zusammen rund 1.430 Megawatt das Förderende.Quelle: Bundesnetzagentur · Marktstammdatenregister, öffentliche Einheitendaten (eigene Auswertung für Sachsen-Anhalt, Abruf 19.10.2026)

So finden Sie Ihr Inbetriebnahmedatum

Es steht in der Jahresabrechnung Ihres Netzbetreibers und im öffentlichen Eintrag Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister. Ein neuer Wechselrichter oder andere neue Teile ändern das Datum nicht (§ 3 Nr. 30 EEG).Quellen: Gesetze im Internet · § 3 EEG 2023 (Nr. 1 Anlage, Nr. 3a ausgeförderte Anlagen, Nr. 30 Inbetriebnahme) · Bundesnetzagentur · Marktstammdatenregister, öffentliche Einheitendaten (eigene Auswertung für Sachsen-Anhalt, Abruf 19.10.2026)

Was „ausgefördert“ bedeutet

Das EEG nennt Anlagen bis 100 kW „ausgefördert“, wenn sie vor dem 1. Januar 2021 in Betrieb gingen und ihr ursprünglicher Zahlungsanspruch beendet ist (§ 3 Nr. 3a EEG). Nur für sie gilt die Anschlussregel, die wir unten erklären.Quelle: Gesetze im Internet · § 3 EEG 2023 (Nr. 1 Anlage, Nr. 3a ausgeförderte Anlagen, Nr. 30 Inbetriebnahme)

Förderende nach Jahrgang: heute laufende Solaranlagen in Sachsen-Anhalt (eigene Auswertung des Marktstammdatenregisters, Abruf 19.10.2026)
InbetriebnahmeFörderendeAnlagen in BetriebLeistungdavon Volleinspeisung
200631.12.20269038,7 MW875 (97 %)
200731.12.20271.03922,3 MW1.020 (98 %)
200831.12.20281.57050,8 MW1.531 (98 %)
200931.12.20292.144106,2 MW1.844 (86 %)
201031.12.20303.588266,1 MW2.660 (74 %)
201131.12.20314.277466,8 MW1.737 (41 %)
201231.12.20323.823509,2 MW1.113 (29 %)Quelle: Bundesnetzagentur · Marktstammdatenregister, öffentliche Einheitendaten (eigene Auswertung für Sachsen-Anhalt, Abruf 19.10.2026)
Die Vergleichstabelle lässt sich seitlich verschieben.

Ü20 in Sachsen-Anhalt: Wie viele Anlagen betroffen sind

Für diesen Beitrag haben wir die öffentlichen Daten des Marktstammdatenregisters für alle 218 Gemeinden Sachsen-Anhalts ausgewertet. Im Land laufen 147.981 Solaranlagen. 903 davon gingen 2006 in Betrieb und verlieren am 31.12.2026 ihre EEG-Vergütung. Zusammen haben sie 8.665 kW; die Hälfte ist höchstens 5,9 kW groß.Quelle: Bundesnetzagentur · Marktstammdatenregister, öffentliche Einheitendaten (eigene Auswertung für Sachsen-Anhalt, Abruf 19.10.2026)

902 der 903 Anlagen sitzen auf Gebäuden, 580 sind als Haushalt eingetragen, 77 in der Landwirtschaft. 649 haben höchstens 10 kW, 229 zwischen 10 und 30 kW, 24 zwischen 30 und 100 kW und eine 101 kW. 630 Anlagen zeigen nach Süden. 875 sind im Register mit Volleinspeisung eingetragen, 17 mit Eigenverbrauch, bei 11 fehlt die Angabe.Quelle: Bundesnetzagentur · Marktstammdatenregister, öffentliche Einheitendaten (eigene Auswertung für Sachsen-Anhalt, Abruf 19.10.2026)

Nach 20 Jahren muss nicht Schluss sein, das zeigen die älteren Jahrgänge. Aus 2000 bis 2005, deren Förderung zwischen 2020 und 2025 endete, laufen noch 1.279 Anlagen. Als endgültig stillgelegt sind aus diesen Jahrgängen 147 eingetragen. Anlagen, die schon vor der Registrierungspflicht abgebaut wurden, fehlen allerdings im Register.Quellen: Bundesnetzagentur · Marktstammdatenregister, öffentliche Einheitendaten (eigene Auswertung für Sachsen-Anhalt, Abruf 19.10.2026) · Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026)

Nach Gemeinden liegen Halle (Saale) mit 37, Wittenberg mit 28, Jessen (Elster) mit 26, Zahna-Elster mit 25 und Hohenmölsen mit 24 Anlagen aus 2006 vorn. In Magdeburg sind es nur 14. Dafür erreichen hier bis 2032 insgesamt 629 Anlagen das Förderende, mehr als in jeder anderen Gemeinde des Landes.Quelle: Bundesnetzagentur · Marktstammdatenregister, öffentliche Einheitendaten (eigene Auswertung für Sachsen-Anhalt, Abruf 19.10.2026)

Solaranlagen in Sachsen-Anhalt nach Jahr des Förderendes (heute in Betrieb)

Förderende schon erreichtFörderende Ende 2026Förderende 2027 bis 2032

  • Ende 202028
  • Ende 2021134
  • Ende 202286
  • Ende 202375
  • Ende 2024356
  • Ende 2025600
  • Ende 2026903
  • Ende 20271.039
  • Ende 20281.570
  • Ende 20292.144
  • Ende 20303.588
  • Ende 20314.277
  • Ende 20323.823

Förderende = Inbetriebnahmejahr plus 20 Jahre. Gezählt sind Anlagen der Inbetriebnahmejahre 2000 bis 2012 mit Status „In Betrieb“ am 19.10.2026; ältere und bereits stillgelegte Anlagen sind nicht dargestellt.Quelle: Bundesnetzagentur · Marktstammdatenregister, öffentliche Einheitendaten (eigene Auswertung für Sachsen-Anhalt, Abruf 19.10.2026)

Anteil der Anlagen mit Volleinspeisung je Jahrgang (Sachsen-Anhalt)
  • Jahrgang 200696,9 %
  • Jahrgang 200798,2 %
  • Jahrgang 200897,5 %
  • Jahrgang 200986,0 %
  • Jahrgang 201074,1 %
  • Jahrgang 201140,6 %
  • Jahrgang 201229,1 %

Anteil an allen laufenden Anlagen des Jahrgangs laut Register. Bis Jahrgang 2008 sind fast alle Anlagen als Volleinspeisung eingetragen; für sie ist die Frage „Volleinspeisung oder Eigenverbrauch?“ deshalb neu.Quelle: Bundesnetzagentur · Marktstammdatenregister, öffentliche Einheitendaten (eigene Auswertung für Sachsen-Anhalt, Abruf 19.10.2026)

Wer Ihr Netzbetreiber ist

Bei den Anlagen aus 2006 ist es meist Avacon Netz (350 Anlagen) oder MITNETZ STROM (328). Es folgen die Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg (38), die Energieversorgung Halle Netz (37), die Dessauer Stromversorgung (18), Netze Magdeburg und die Stadtwerke Merseburg (je 14). Der Netzbetreiber zahlt die Anschlussvergütung.Quelle: Bundesnetzagentur · Marktstammdatenregister, öffentliche Einheitendaten (eigene Auswertung für Sachsen-Anhalt, Abruf 19.10.2026)

41 % liegen über 7 kW

372 der 903 Anlagen aus 2006 haben mehr als 7 kW. Sie gehören zu den Pflichtfällen für ein intelligentes Messsystem, das der Messstellenbetreiber nach seinem Zeitplan einbaut; bis 7 kW entscheidet er selbst. Mit intelligentem Messsystem halbiert sich der Abzug von der Anschlussvergütung.Quellen: Bundesnetzagentur · Marktstammdatenregister, öffentliche Einheitendaten (eigene Auswertung für Sachsen-Anhalt, Abruf 19.10.2026) · Bundesnetzagentur · FAQ zum Smart-Meter-Rollout: Ablauf der Einführung · Gesetze im Internet · § 53 EEG 2023 (Abs. 4: Abzug bei ausgeförderten Anlagen, Hälfte mit intelligentem Messsystem)

Heute laufende Solaranlagen mit Förderende nach Landkreis und kreisfreier Stadt (eigene Auswertung des Marktstammdatenregisters, Abruf 19.10.2026)
Landkreis / StadtFörderende Ende 2026 (Jahrgang 2006)Förderende bis Ende 2032 (Jahrgänge 2006 bis 2012)
Landkreis Wittenberg1181.673
Altmarkkreis Salzwedel1171.537
Burgenlandkreis891.602
Anhalt-Bitterfeld881.584
Landkreis Stendal811.093
Saalekreis761.767
Landkreis Harz751.520
Landkreis Börde651.633
Mansfeld-Südharz571.341
Halle (Saale)37425
Jerichower Land35943
Salzlandkreis311.197
Dessau-Roßlau20400
Magdeburg14629
Sachsen-Anhalt gesamt90317.344Quelle: Bundesnetzagentur · Marktstammdatenregister, öffentliche Einheitendaten (eigene Auswertung für Sachsen-Anhalt, Abruf 19.10.2026)
Die Vergleichstabelle lässt sich seitlich verschieben.

Was ab dem 1. Januar 2027 automatisch passiert

Sie müssen nichts beantragen. Für ausgeförderte Anlagen muss der Netzbetreiber den Strom weiter abnehmen und vergüten (§ 11 und § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EEG), und zwar bis zum 31.12.2032 (§ 25 Abs. 2 EEG). Ursprünglich galt diese Anschlussregel nur bis Ende 2027; das Solarpaket I hat sie 2024 bis Ende 2032 verlängert. Manche Ratgeber nennen noch das alte Datum.Quellen: Gesetze im Internet · § 11 EEG 2023 (Abnahme, Übertragung und Verteilung) · Gesetze im Internet · § 21 EEG 2023 (Einspeisevergütung, auch für ausgeförderte Anlagen) · Gesetze im Internet · § 25 EEG 2023 (Dauer des Anspruchs; ausgeförderte Anlagen bis 31.12.2032) · Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026)

Zur Höhe: Anzulegender Wert ist der Jahresmarktwert Solar, seit 2023 höchstens 10 ct/kWh (§ 23b EEG). Davon zieht der Netzbetreiber einen Betrag ab, den die Übertragungsnetzbetreiber jedes Jahr veröffentlichen; mit intelligentem Messsystem halbiert er sich (§ 53 Abs. 4 EEG).Quellen: Gesetze im Internet · § 23b EEG 2023 (anzulegender Wert für ausgeförderte Anlagen, höchstens 10 ct/kWh) · Gesetze im Internet · § 53 EEG 2023 (Abs. 4: Abzug bei ausgeförderten Anlagen, Hälfte mit intelligentem Messsystem)

Für 2025 bekamen Ü20-Anlagen 3,793 ct/kWh: Jahresmarktwert Solar 4,508 ct/kWh minus Abzug 0,715 ct/kWh. Den Jahresmarktwert 2027 kennt heute niemand; er wird Anfang 2028 veröffentlicht. Rechnet man mit dem Marktwert 2025 und dem Abzug für 2027 (0,601 ct/kWh), ergeben sich 3,907 ct/kWh. Eine 5,9-kW-Anlage mit 5.015 kWh im Jahr bekäme damit rund 196 Euro. Dachanlagen bis 30 kW aus 2006 erhielten 51,80 ct/kWh, für dieselbe Strommenge rund 2.598 Euro.Quellen: Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de) · Marktwertübersicht: Jahresmarktwert Solar 2025 = 4,508 ct/kWh · Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de) · Abzugsbetrag 2025 für ausgeförderte Anlagen: 0,715 ct/kWh (veröffentlicht 25.10.2024) · Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de) · Abzugsbetrag 2027 für ausgeförderte Anlagen: 0,601 ct/kWh (veröffentlicht 26.10.2026) · Bundesgesetzblatt I 2004 S. 1918 · EEG 2004, § 11 (57,4 ct/kWh für Gebäudeanlagen bis 30 kW, ab 2005 jährlich 5 % weniger) und § 12 Abs. 3 (Vergütungsdauer) – PDF bei der Clearingstelle EEG|KWKG · Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026)

Muss ich mich beim Netzbetreiber melden?

Eine neue Anmeldung ist für die Anschlussvergütung nicht nötig. Wie bisher geben Sie dem Netzbetreiber bis 28. Februar die Daten für die Abrechnung des Vorjahres (§ 71 EEG). Änderungen melden Sie zusätzlich: den Wechsel von Voll- auf Überschusseinspeisung, einen neuen Speicher, einen Betreiberwechsel oder die Stilllegung, jeweils auch im Marktstammdatenregister.Quellen: Gesetze im Internet · § 71 EEG 2023 (Mitteilungspflichten der Anlagenbetreiber, Frist 28. Februar) · Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026)

Anlagen über 100 kW

Sie zählen nicht als ausgeförderte Anlagen im Sinne des EEG und bekommen deshalb keine Anschlussvergütung vom Netzbetreiber; ihr Strom muss anders vermarktet werden. In Sachsen-Anhalt ist laut Register eine der 903 Anlagen aus 2006 größer, mit 101 kW.Quellen: Gesetze im Internet · § 3 EEG 2023 (Nr. 1 Anlage, Nr. 3a ausgeförderte Anlagen, Nr. 30 Inbetriebnahme) · Bundesnetzagentur · Marktstammdatenregister, öffentliche Einheitendaten (eigene Auswertung für Sachsen-Anhalt, Abruf 19.10.2026)

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Vier Wege für Ihre Ü20-Anlage im Vergleich

Welcher Weg passt, hängt vom Zustand der Anlage, von Ihrem Stromverbrauch am Tag und vom Zählerschrank ab. Die Verbraucherzentrale rät, vor jeder Entscheidung einen Anlagencheck machen zu lassen.Quelle: Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026)

Technikraum mit älterem grauen Wechselrichter, geöffnetem Zählerschrank mit digitalem Zähler und weißem Batteriespeicher
Typischer Umbau einer Ü20-Anlage: Der alte Wechselrichter bleibt, im Zählerschrank wird auf Eigenverbrauch umgeklemmt, ein Speicher kann daneben dazukommen (Symbolbild).

Auf Eigenverbrauch umstellen: so läuft es

Ein Elektrofachbetrieb klemmt die Anlage im Zählerschrank um, damit der Solarstrom zuerst ins Hausnetz fließt. Den Überschuss bezahlt der Netzbetreiber weiter mit der Anschlussvergütung: Das EEG verlangt nur, den Strom ins Netz zu geben, der nicht in unmittelbarer Nähe verbraucht wird (§ 21 Abs. 2 EEG). Den passenden Zähler stellt der Messstellenbetreiber.Quellen: Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026) · Gesetze im Internet · § 21 EEG 2023 (Einspeisevergütung, auch für ausgeförderte Anlagen) · Gesetze im Internet · Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) § 3

Speicher nachrüsten

Ein Speicher kommt entweder als AC-gekoppeltes System neben den vorhandenen Wechselrichter, oder ein neuer Hybridwechselrichter ersetzt den alten; welche Variante passt, zeigt die Bestandsaufnahme. Mit Speicher-Einbau und dem dabei meist nötigen neuen Zählerschrank kostet der Umbau laut Verbraucherzentrale bis etwa 2.000 Euro, den Speicher selbst nicht eingerechnet.Quelle: Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026)

Module ersetzen: vorher schriftlich klären

Nach § 38b Abs. 2 EEG gelten Ersatzmodule am selben Standort bis zur bisherigen Leistung als zum alten Datum in Betrieb genommen. Die Verbraucherzentrale beschreibt den Ersatz dagegen als neue Anlage mit neuer Vergütung. Lassen Sie sich vor dem Abbau vom Netzbetreiber schriftlich bestätigen, was für Ihre Anlage gilt.Quellen: Gesetze im Internet · § 38b Abs. 2 EEG 2023 (Solaranlagen, die Solaranlagen am selben Standort ersetzen) · Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026)

Erweitern bis 31.12.2026

Zusätzliche Module sind eigene Anlagen (§ 3 Nr. 1 EEG). Für Gebäudeanlagen bis 10 kW mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 nennt die Bundesnetzagentur 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Bis Smart Meter und Steuerung eingebaut sind, dürfen solche neuen Anlagen höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen (§ 9 Abs. 2 EEG). Ab dem Jahr nach dem Einbau entfällt die Vergütung bei negativen Strompreisen, ein Teil wird am Ende der Laufzeit nachgeholt (§§ 51, 51a EEG). Was ab 2027 gilt, entscheidet die EEG-Novelle.Quellen: Gesetze im Internet · § 3 EEG 2023 (Nr. 1 Anlage, Nr. 3a ausgeförderte Anlagen, Nr. 30 Inbetriebnahme) · Bundesnetzagentur · EEG-Fördersätze · Gesetze im Internet · § 9 EEG 2023 (Abs. 2: Einspeisung höchstens 60 % bis zum Einbau von intelligentem Messsystem und Steuerung) · Gesetze im Internet · § 51 EEG 2023 (Zeiträume mit negativen Preisen, Ausnahme bis zum Smart-Meter-Einbau) und § 51a (Verlängerung des Vergütungszeitraums)

Vier Wege für eine PV-Anlage nach 20 Jahren. Kosten laut Verbraucherzentrale; das sind keine Preise von DKZ-Solar.
WegWas sich ändert und was es kostetPasst, wenn …
Weiter voll einspeisenAm Anschluss ändert sich nichts. Anschlussvergütung automatisch bis Ende 2032. Ein Anlagencheck kostet etwa 250 bis 300 €.die Anlage sicher läuft und tagsüber kaum Strom gebraucht wird.Quellen: Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026) · Gesetze im Internet · § 25 EEG 2023 (Dauer des Anspruchs; ausgeförderte Anlagen bis 31.12.2032)
Auf Eigenverbrauch umstellenUmklemmen im Zählerschrank durch einen Fachbetrieb, ab etwa 200 €, bei größerer Modernisierung deutlich mehr. Der Überschuss wird weiter vergütet. Wechsel der Einspeiseart melden.tagsüber Strom gebraucht wird, etwa im Homeoffice oder für Warmwasser und Wärmepumpe.Quelle: Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026)
Umstellen plus SpeicherSpeicher neben dem alten Wechselrichter oder neuer Hybridwechselrichter. Umbau mit neuem Zählerschrank bis etwa 2.000 €, Speicher extra.abends viel Strom gebraucht wird und Anlage und Speicher noch viele Jahre laufen sollen. Muss der Zählerschrank erneuert werden, vorher durchrechnen lassen.Quelle: Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026)
Ersetzen oder erweiternNeue Module zählen als eigene Anlagen; Ersatz am selben Standort übernimmt bis zur alten Leistung das alte Datum.Module beschädigt sind oder noch viel Dachfläche frei ist.Quellen: Gesetze im Internet · § 3 EEG 2023 (Nr. 1 Anlage, Nr. 3a ausgeförderte Anlagen, Nr. 30 Inbetriebnahme) · Gesetze im Internet · § 38b Abs. 2 EEG 2023 (Solaranlagen, die Solaranlagen am selben Standort ersetzen)
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Ü20-Rechner: Lohnt sich Eigenverbrauch für Ihre Anlage?

Der Rechner vergleicht beide Wege für ein Jahr. Er nutzt das Schema und die Annahmen der Verbraucherzentrale. Das sind 850 kWh Ertrag je kWp, 33 ct/kWh Arbeitspreis, 100 Euro laufende Kosten im Jahr sowie 300 Euro Check und 200 Euro Umstellung, verteilt auf zehn Jahre. Als Vergütung setzt er den Jahresmarktwert 2025 minus den Abzug für 2027 an, also 3,907 ct/kWh.Quellen: Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026) · Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de) · Marktwertübersicht: Jahresmarktwert Solar 2025 = 4,508 ct/kWh · Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de) · Abzugsbetrag 2027 für ausgeförderte Anlagen: 0,601 ct/kWh (veröffentlicht 26.10.2026)

Voreingestellt sind 5,9 kWp: Die Hälfte der Anlagen aus 2006 in Sachsen-Anhalt ist höchstens so groß (Median). Entscheidend ist nicht der Prozentsatz, sondern wie viele Kilowattstunden Sie selbst nutzen; der Eigenverbrauch kann nie höher sein als Ihr Stromverbrauch. In der Beispielrechnung bringt die Umstellung schon bei 20 % Eigenverbrauch rund 290 Euro mehr im Jahr, die 200 Euro Umbau sind nach weniger als einem Jahr wieder drin. Muss dafür der Zählerschrank erneuert werden, verschiebt sich die Rechnung deutlich.Quellen: Bundesnetzagentur · Marktstammdatenregister, öffentliche Einheitendaten (eigene Auswertung für Sachsen-Anhalt, Abruf 19.10.2026) · Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026)

Beispielrechnung mit den Standardwerten des Rechners (5,9 kWp, 5.015 kWh Erzeugung, 3.000 kWh Verbrauch), gerundet, ohne Steuern
VarianteVergütung und gesparter Netzstrom pro JahrErgebnis nach Kosten pro Jahr
Volleinspeisung196 € Vergütung66 €
Eigenverbrauch 20 %331 € gesparter Netzstrom + 157 € Überschussvergütung = 488 €338 €
Eigenverbrauch 30 %496 € gesparter Netzstrom + 137 € Überschussvergütung = 634 €484 €Quellen: Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026) · Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de) · Marktwertübersicht: Jahresmarktwert Solar 2025 = 4,508 ct/kWh · Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de) · Abzugsbetrag 2027 für ausgeförderte Anlagen: 0,601 ct/kWh (veröffentlicht 26.10.2026)
Zum Vergleich: Vergütung 20062.598 € bei 51,80 ct/kWh–Quelle: Bundesgesetzblatt I 2004 S. 1918 · EEG 2004, § 11 (57,4 ct/kWh für Gebäudeanlagen bis 30 kW, ab 2005 jährlich 5 % weniger) und § 12 Abs. 3 (Vergütungsdauer) – PDF bei der Clearingstelle EEG|KWKG
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Ü20-Rechner: Volleinspeisung oder Eigenverbrauch?

Voreingestellt sind 5,9 kWp, der Median der Anlagen aus 2006 in Sachsen-Anhalt. Tragen Sie Ihre eigenen Werte ein.

Steht in der Abrechnung des Netzbetreibers oder im Marktstammdatenregister.
Ihr Wert: eingespeiste kWh laut Jahresabrechnung ÷ kWp.
Begrenzt den Eigenverbrauch nach oben.
In den Rechenbeispielen der Verbraucherzentrale: 20 bzw. 40 %.
Aus Ihrer Stromrechnung, ohne Grundpreis.
Beispielwert 2025. Der Wert für 2027 steht erst Anfang 2028 fest.
Zähler, Wartung, Versicherung, Reparaturrücklage.
Verbraucherzentrale: etwa 250 bis 300 €.
Laut Verbraucherzentrale ab etwa 200 €; mit Speicher-Einbau und neuem Zählerschrank bis etwa 2.000 € (ohne Speicher).
Auf diese Jahre verteilen sich die Einmalkosten.

Weiter voll einspeisen

Einspeisung
5.015 kWh
Vergütung (3,907 ct/kWh)
196 €
Kosten inkl. Check-Anteil
−130 €
Ergebnis pro Jahr
66 €

Auf Eigenverbrauch umstellen

Selbst genutzt (1.003 kWh)
331 €
Überschuss (4.012 kWh)
157 €
Kosten inkl. Check und Umbau
−150 €
Ergebnis pro Jahr
338 €

Vor Umbaukosten bringt Eigenverbrauch rund 292 € mehr im Jahr als Volleinspeisung; die Umstellung macht sich nach etwa 9 Monaten bezahlt. Zum Vergleich: Mit der Vergütung für Dachanlagen bis 30 kW aus 2006 (51,80 ct/kWh) hätte dieselbe Strommenge 2.598 € im Jahr gebracht.

Vereinfachte Abschätzung nach dem Schema der Verbraucherzentrale, ohne Steuern, Leistungsabnahme der Module und Strompreisänderungen. Die Vergütung ist der Jahresmarktwert Solar (höchstens 10 ct/kWh) abzüglich des Abzugsbetrags 2027 nach § 53 Abs. 4 EEG. Ersetzt keine Prüfung Ihrer Anlage.

Anlagencheck: Hält die Technik von 2006 noch?

Als Betreiber sind Sie für die Sicherheit Ihrer Anlage verantwortlich. Die Verbraucherzentrale empfiehlt nach 20 Jahren einen gründlichen Check durch einen Fachbetrieb und nennt dafür etwa 250 bis 300 Euro. Er klärt, ob die Anlage sicher weiterlaufen kann, ob sich Eigenverbrauch lohnt oder ob ein Ersatz besser ist.Quelle: Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026)

Hält der alte Wechselrichter nicht mehr, kann er ersetzt werden, ohne dass sich das Inbetriebnahmedatum der Anlage ändert (§ 3 Nr. 30 EEG). Sinnvoll ist dann oft ein Gerät, an das später ein Speicher angeschlossen werden kann. Typische Prüfpunkte bei einer Anlage aus dieser Zeit:Quelle: Gesetze im Internet · § 3 EEG 2023 (Nr. 1 Anlage, Nr. 3a ausgeförderte Anlagen, Nr. 30 Inbetriebnahme)

  1. Module: Glasbruch, Verfärbungen, Rahmen und Befestigung auf dem Dach
  2. Kabel und Steckverbinder auf dem Dach und im Haus
  3. Messung von Isolationswiderstand und Leistung der Modulstränge
  4. Wechselrichter: Fehlerspeicher, Alter und Ersatzteile
  5. Dachdurchführungen und Dachhaut unter den Modulen
  6. Zählerschrank: Platz für Zweirichtungszähler, Smart Meter und gegebenenfalls Speicher

Meldungen, Steuer und Pflichten

Marktstammdatenregister: Jede Anlage muss eingetragen sein, auch ohne EEG-Vergütung. Melden müssen Sie technische Änderungen, einen Betreiberwechsel, den Wechsel von Voll- auf Überschusseinspeisung und die Stilllegung. Fristen gelten auch für die Meldung der Einspeisemengen an den Netzbetreiber.Quelle: Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026)

Versicherung: Die Verbraucherzentrale rät, die Anlage bei Gebäude- und Haftpflichtversicherung anzumelden. Eine teure Photovoltaik-Spezialversicherung lohnt sich nach dem Förderende meist nicht mehr und ist in der Regel jährlich kündbar.Quelle: Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026)

Steuer: Einnahmen aus Photovoltaikanlagen sind seit 2022 in bestimmten Grenzen einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG), bei Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kWp und höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem. Das gilt laut Verbraucherzentrale auch für Ü20-Anlagen. Wird eine Anlage nach 2024 erweitert, gilt die neue Fassung mit 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit (§ 52 Abs. 4 EStG). Wie es umsatzsteuerlich weitergeht, klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung.Quellen: Gesetze im Internet · Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 Nr. 72 · Gesetze im Internet · § 52 Abs. 4 EStG (Anwendung von § 3 Nr. 72 auf Photovoltaikanlagen) · Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026)

Smart Meter: Anlagen über 7 kW gehören zu den Pflichtfällen für ein intelligentes Messsystem, eingebaut vom Messstellenbetreiber nach seinem Zeitplan; bis 7 kW entscheidet er selbst. Seit 2025 können Sie den Einbau auch selbst verlangen, gegen ein einmaliges Entgelt von in der Regel bis zu 100 Euro. Danach zahlen Sie jedes Jahr das Entgelt für das Messsystem, begrenzt durch Preisobergrenzen (§ 30 MsbG). Die Halbierung des Abzugs bringt bei 5.015 kWh im Jahr nur rund 15 Euro. Allein deswegen lohnt sich ein Einbau auf eigenen Wunsch meist nicht; fragen Sie vorher Ihren Messstellenbetreiber nach dem Jahresentgelt.Quellen: Bundesnetzagentur · FAQ zum Smart-Meter-Rollout: Ablauf der Einführung · Gesetze im Internet · § 30 Messstellenbetriebsgesetz (Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme) · Gesetze im Internet · § 53 EEG 2023 (Abs. 4: Abzug bei ausgeförderten Anlagen, Hälfte mit intelligentem Messsystem) · Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de) · Abzugsbetrag 2027 für ausgeförderte Anlagen: 0,601 ct/kWh (veröffentlicht 26.10.2026)

Fahrplan bis zum 31. Dezember 2026

Die Anschlussvergütung kommt auch, wenn Sie nichts tun, und umstellen können Sie auch nach dem 1. Januar. Wer zum Jahreswechsel umstellen will, sollte Fachbetrieb und Zählerwechsel trotzdem früh einplanen.Quellen: Gesetze im Internet · § 21 EEG 2023 (Einspeisevergütung, auch für ausgeförderte Anlagen) · Gesetze im Internet · § 25 EEG 2023 (Dauer des Anspruchs; ausgeförderte Anlagen bis 31.12.2032)

  1. Inbetriebnahmedatum und Leistung prüfen: Jahresabrechnung des Netzbetreibers oder Eintrag im Marktstammdatenregister.
  2. Unterlagen sammeln: letzte Abrechnungen mit Einspeisemengen, Nummer im Marktstammdatenregister, Datenblätter von Modulen und Wechselrichter, Fotos vom Zählerschrank.
  3. Anlagencheck beauftragen: Sicherheit, Leistung, Wechselrichter und Zählerschrank prüfen lassen.
  4. Weg wählen: mit dem Ü20-Rechner oben Volleinspeisung und Eigenverbrauch vergleichen.
  5. Umbau beauftragen und Änderungen melden: beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister.

Was die EEG-Novelle 2027 ändern könnte

Die Bundesregierung hat die Novelle als Drucksache 21/7867 in den Bundestag eingebracht. Die erste Lesung war am 24. September 2026, die Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am 5. Oktober. Die zweite und dritte Lesung erwartet der Bundesverband Erneuerbare Energie in der Woche vom 9. bis 13. November, den Bundesrat am 20. November; amtlich terminiert ist das noch nicht.Quellen: Deutscher Bundestag · Textarchiv: Erste Lesung der EEG-Novelle (Drucksache 21/7867) am 24.09.2026 · Deutscher Bundestag · Ausschuss für Wirtschaft und Energie, öffentliche Anhörung zu Drucksache 21/7867 am 05.10.2026 · Solarserver · Verband rechnet erst für November mit EEG-Lesungen im Bundestag, 16.10.2026

Laut Regierungsentwurf bliebe die Anschlussvergütung für ausgeförderte Anlagen inhaltlich gleich. Sie hieße dann „Netzbetreiberabnahme in der Variante für ausgeförderte Anlagen“, und die Paragrafen würden umnummeriert. Werden Module nach dem 31.12.2026 ersetzt oder ergänzt, gälte für die Mehrleistung das neue Recht.Quelle: Deutscher Bundestag · Drucksache 21/7867 vom 07.09.2026, Regierungsentwurf EEG 2027 (u. a. § 19, § 23b, § 25, § 53, § 100 Abs. 5 und 9; Begründung S. 178, 188, 191, 228 f., 248, 250)

Vergütungszahlen aus dem Entwurf nennen wir bewusst nicht, weil sie sich im Verfahren noch ändern können. Sobald das Gesetz beschlossen ist, ergänzen wir, was es für Ü20-Anlagen bedeutet.

Photovoltaik-Förderung 2027: Bund und Bundesländer im Überblick

Ü20-Anlage prüfen und umrüsten mit DKZ-Solar

DKZ-Solar übernimmt Wartung, Fehlersuche und Service auch bei Anlagen, die nicht von DKZ gebaut wurden. Speicher rüstet DKZ auch an fremden Anlagen nach, nach einer Bestandsaufnahme vor Ort: passend zum vorhandenen Wechselrichter oder als AC-gekoppeltes System daneben.

DKZ-Solar ist ein Elektro-Meisterbetrieb, seit 1997 in Magdeburg und als Installationsbetrieb bei den Netzbetreibern eingetragen. Den Umbau im Zählerschrank und die Anmeldung bei Netze Magdeburg, Avacon oder MITNETZ STROM übernimmt DKZ selbst. Schicken Sie DKZ die letzte Jahresabrechnung, ein Foto vom offenen Zählerschrank und eines vom Typenschild des Wechselrichters. Dann lässt sich sagen, welcher Weg zu Ihrer Anlage passt.

Zählerschrank für die PV-Anlage: Wann ein neuer nötig ist, was hinein muss und was er kostet

Häufige Fragen

Was tun mit der PV-Anlage nach 20 Jahren?

Zuerst einen Anlagencheck machen lassen. Läuft die Anlage sicher, können Sie weiter voll einspeisen und bekommen automatisch die Anschlussvergütung bis Ende 2032. Oder Sie stellen auf Eigenverbrauch um und sparen Netzstrom. Bei beschädigten Modulen kommt ein Ersatz infrage.Quellen: Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026) · Gesetze im Internet · § 25 EEG 2023 (Dauer des Anspruchs; ausgeförderte Anlagen bis 31.12.2032)

Wie hoch ist die Einspeisevergütung nach 20 Jahren?

Sie bekommen den Jahresmarktwert Solar, höchstens 10 ct/kWh, minus einen Abzug. 2025 waren das 4,508 − 0,715 = 3,793 ct/kWh. Für 2027 beträgt der Abzug 0,601 ct/kWh, mit intelligentem Messsystem 0,3005 ct/kWh. Den Jahresmarktwert 2027 gibt es erst Anfang 2028; mit dem Wert von 2025 gerechnet wären es 3,907 ct/kWh.Quellen: Gesetze im Internet · § 23b EEG 2023 (anzulegender Wert für ausgeförderte Anlagen, höchstens 10 ct/kWh) · Gesetze im Internet · § 53 EEG 2023 (Abs. 4: Abzug bei ausgeförderten Anlagen, Hälfte mit intelligentem Messsystem) · Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de) · Marktwertübersicht: Jahresmarktwert Solar 2025 = 4,508 ct/kWh · Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de) · Abzugsbetrag 2025 für ausgeförderte Anlagen: 0,715 ct/kWh (veröffentlicht 25.10.2024) · Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de) · Abzugsbetrag 2027 für ausgeförderte Anlagen: 0,601 ct/kWh (veröffentlicht 26.10.2026)

Wie viele PV-Anlagen fallen in Sachsen-Anhalt 2026 aus der Förderung?

In Sachsen-Anhalt sind es 903 laufende Anlagen aus dem Jahr 2006 (Marktstammdatenregister, Abruf 19.10.2026). Bis Ende 2032 folgen 16.441 weitere aus den Jahrgängen 2007 bis 2012.Quelle: Bundesnetzagentur · Marktstammdatenregister, öffentliche Einheitendaten (eigene Auswertung für Sachsen-Anhalt, Abruf 19.10.2026)

Kann ich meine alte PV-Anlage auf Eigenverbrauch umstellen?

Ja. Ein Elektrofachbetrieb klemmt die Anlage im Zählerschrank um; das kostet laut Verbraucherzentrale ab etwa 200 €. Den Überschuss bezahlt der Netzbetreiber weiter mit der Anschlussvergütung. Den Wechsel der Einspeiseart melden Sie im Marktstammdatenregister.Quelle: Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026)

Muss ich die PV-Anlage nach 20 Jahren neu anmelden oder abmelden?

Nein. Für die Anschlussvergütung ist keine neue Anmeldung nötig. Wie bisher geben Sie dem Netzbetreiber bis 28. Februar die Daten für die Jahresabrechnung (§ 71 EEG). Zusätzlich melden Sie Änderungen wie die Umstellung auf Eigenverbrauch, einen Speicher, einen Betreiberwechsel oder die Stilllegung.Quellen: Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026) · Gesetze im Internet · § 71 EEG 2023 (Mitteilungspflichten der Anlagenbetreiber, Frist 28. Februar) · Gesetze im Internet · § 21 EEG 2023 (Einspeisevergütung, auch für ausgeförderte Anlagen)

Muss ich nach 20 Jahren Steuern auf den Solarstrom zahlen?

Für Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kWp sind die Einnahmen von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EStG), auch bei Ü20-Anlagen; für andere Gebäude und nach 2024 erweiterte Anlagen gelten eigene Grenzen. Fragen zur Umsatzsteuer klären Sie mit Ihrem Steuerberater.Quellen: Gesetze im Internet · Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 Nr. 72 · Gesetze im Internet · § 52 Abs. 4 EStG (Anwendung von § 3 Nr. 72 auf Photovoltaikanlagen) · Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026)

Welchen Restwert hat eine PV-Anlage nach 20 Jahren?

Einen festen Verkaufs- oder Restwert gibt es nicht. Entscheidend ist, was die Anlage im Jahr noch bringt; das hängt vom Zustand, vom Ertrag und davon ab, wie viel Strom Sie selbst nutzen. In unserer Beispielrechnung bringt eine 5,9-kW-Anlage bei Volleinspeisung rund 196 € im Jahr, bei 20 % Eigenverbrauch rund 488 € an Vergütung und gespartem Netzstrom. Der Anlagencheck liefert die Grundlage.Quellen: Verbraucherzentrale · Photovoltaik: Was tun mit der Ü20-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? (abgerufen 29.10.2026) · Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de) · Marktwertübersicht: Jahresmarktwert Solar 2025 = 4,508 ct/kWh · Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de) · Abzugsbetrag 2027 für ausgeförderte Anlagen: 0,601 ct/kWh (veröffentlicht 26.10.2026)

Quellen und Recherchestand

Geprüft am 29. Oktober 2026. Grundlage sind die Gesetzestexte von EEG 2023, EEG 2004 und EStG, Veröffentlichungen der Übertragungsnetzbetreiber auf netztransparenz.de, der Bundesnetzagentur, des Deutschen Bundestags und der Verbraucherzentrale sowie eine eigene Auswertung der öffentlichen Daten des Marktstammdatenregisters (Abruf 19.10.2026, alle 218 Gemeinden Sachsen-Anhalts, nur Anlagen mit Status „In Betrieb“). Einzelne Einträge im Register können fehlerhaft sein. Die Rechenbeispiele sind Abschätzungen; dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

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